Zukunft für Kinder e.V. verfolgt bei der Förderung einen 2-Säulen-Ansatz: Wir fördern sowohl Kinder/Jugendliche, die in Leipziger Einrichtungen i. S. d. § 34 SGB VIII leben („Heimförderung“) als auch Jugendliche, die diese Einrichtung (kraft Gesetzes) mit Eintritt der Volljährigkeit verlassen müssen („Verselbständigung“). Das Verselbständigungsprojekt ist im Oktober 2012 gestartet.
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Fördermaßnahmen („Heimförderung„) in den vergangenen 10 Jahren. Wir betreuen aktuell 65 Einrichtungen in Leipzig.
- (Therapeutischer) Reitunterricht
- Theater- und Konzertbesuch
- Sommerlerncamp
- Jährliches Zoofest
- Musikunterricht
- Sprachunterricht
- Berufsausbildung
- Mitgliedschaft im Sportverein
- Sportausrüstung
- Tanzkurs
- Judo, Ringen und Selbstverteidigung
- Nachhilfeunterricht
- Sachspenden, insbesondere Kleidung, Möbel und Bücher
- Kinderferienlager
- Professionelles Bewerbungscoaching
- Vermittlung von Praktikumsplätzen
- Vorlesestunden durch unsere Mitglieder
Nähere Informationen zu unserem Förderkonzept „Verselbständigung“ erhalten Sie hier: Förderkonzept
Bitte entnehmen Sie unserem Merkblatt Förderprojekte, was bei der Beantragung einer Förderung beachtenswert ist und wie diese abläuft!
Für die Beantragung einer Förderung nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Förderung!
In den Fällen, in denen wir eine Berufsausbildung (mit)finanzieren, möchten wir mit jedem Jugendlichen eine Fördervereinbarung abschließen, in der die Rechte und Pflichten klar geregelt sind. Hier finden sie ein Muster der Vereinbarung: Fördervertrag Muster. Der jeweils zuständige Betreuer unseres Vereins bereitet die Vereinbarung zur Unterschrift vor.